Barrierefreiheitserklärung zum Örtlichen-Marktplatz
auf
www.Winnweiler-m888m.de



1. Zuständiges Unternehmen für die Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß §14 Abs.1 BFSG ist:


it & web service, Friedrich Schnebele
Hauptstraße 24
67681 Wartenberg-Rohrbach

Ihr Ansprechpartner: Friedrich Schnebele
Tel.: 06302 924816
Fax: 06302 924817
E-Mail:schnebele@online.de


2. Grundlage der Barrierefreiheitserklärung:
Voraussetzung für die Pflicht zur Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung ist, dass die Unternehmens-Website unter das BFSG fällt.


3. Ausnahme von der Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung:
- Die Ausnahmen von der Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung gilt für Kleinunternehmen im Sinne von §2 Nr.12 BFSG mit maximal 10 Vollzeit-Mitarbeitenden und maximal 2 Millionen Jahresumsatz.
- Eindeutige Ausnahme von der Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung gilt für rein informative Websiten, mit nur allgemeinen Kontaktdaten


4. Perspektive zur Barrierefreiheitsentwicklung
Auch ohne die unbedingte Vorschrift zur Barrierefreiheitserklärung ist es in unserem Interesse die Vorgaben der Barrierefreiheitsverordnung anzuwenden, um die Nutzerfreundlichkeit der Website bestmöglich zu realisieren.


Design & Hosting: IT & Web-Service Friedrich Schnebele